Im Rahmen einer Sanktionslistenprüfung (oft auch "Sanktionsprüfung" genannt) muss ein Unternehmen seine Geschäftskontakte mit verschiedenen Sanktionslisten abgleichen. Diese Prüfung umfasst Sanktionen für:
Einzelpersonen
Organisationen
Firmen/Unternehmen
Dabei handelt es sich um Personen, Organisationen und Unternehmen, die auf Grund politischer, terroristischer oder illegaler Aktivitäten sanktioniert werden. Wenn von Ländern Maßnahmen gegen solche Personen ergriffen werden, ist es verboten, mit ihnen Geschäfte zu machen.
Was ist die Sanktionslistenprüfung?
Eine Sanktionsliste ist eine offizielle Liste von Unternehmen, Personen und Organisationen, gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden.
In der Schweiz gibt es je nach Art der begangenen Straftat verschiedene Arten von Strafen:
Umfassende Sanktionen
Sie gelten unterschiedslos für Staaten und deren Bürgerinnen und Bürger. Sie haben oft erhebliche negative humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung sowie auf Drittstaaten.
Gezielte Sanktionen
Sie richten sich direkt an natürliche und juristische Personen, die für einen Friedensbruch oder die Bedrohung der internationalen Sicherheit verantwortlich sind. Diese so genannten «Targeted sanctions» sind demzufolge meist wirksamer und haben keine oder bedeutend geringere Nebeneffekte auf die Zivilbevölkerung und Drittländer.
Finanzsanktionen
Die Schweiz leistet auch konzeptuelle Arbeit auf dem Gebiet der gezielten Finanzsanktionen. 1998 und 1999 diskutierten internationale Sachverständige in Interlaken auf Einladung der Schweizer Regierung über Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Die Ergebnisse dieses Interlaken-Prozesses wurden im Jahr 2001 als Handbuch veröffentlicht.
Die Kontrolle kann manuell oder durch den Einsatz von Software erfolgen.
Wie kommt man auf eine Sanktionsliste?
Um auf eine Sanktionsliste gesetzt zu werden, muss man gegen das Gesetz verstoßen oder eine der folgenden Straftaten begangen haben:
Terroristische Aktivitäten und Terrorismusfinanzierung
Herstellung von Waffen ( oder die Finanzierung der Herstellung )
Menschenrechtsverletzungen
Geldwäsche
Wo kann ich die Sanktionsliste finden?
Die Sanktionslisten sind in der Regel online verfügbar. Auf diese Weise hat jeder Zugang zu diesen Informationen, und niemand kann behaupten, dass er sie bei seinen Geschäften nicht zur Verfügung gehabt hätte.
Seien Sie daher sehr vorsichtig, bevor Sie eine Vereinbarung mit der anderen Partei treffen.
Die Prüfung gegen die SECO-Sanktionsliste kann anhand einer Einzelabfrage auf der SECO Website durchgeführt werden:
Welche Länder sind aktuell sanktioniert?
Es können nicht nur Einzelpersonen oder Unternehmen, sondern auch ganze Länder sanktioniert werden.
Das Ziel war es, dem sanktionierten Land zu schaden, indem man versuchte, ein für mehrere Länder unangenehmes Ereignis zu ändern. Zum Beispiel in einer Kriegssituation.
Burundi
Zentralafrikanische Republik
Russland
Kuba
Krimregion
Iran
Irak
Libanon
Libyen
Nordkorea
Somalia
Südsudan
Sudan und Darfur
Syrien
Venezuela
Jemen
Die meisten der hier aufgeführten Länder haben Waffen- oder Handelsembargos.
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Jedes Unternehmen ist so einzigartig wie seine Daten und Prozesse. Aus diesem Grund ist es von größter Bedeutung, Unternehmensdaten zu schützen, zu überprüfen und zu kontrollieren.
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